Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Unserer Sozietät ist es erlaubt, Sie im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Diese Vertretung umfasst die Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof (BFH), und dem Europäischen Gerichtshof (EUGH).

Es heißt: „Was du ererbt hast von Deinen Vätern – erwirb es, um es zu besitzen.“ Es heißt nicht: „Erwirb es, um es zu versteuern.“

Jürgen Möllemann, 15.07.1945-05.06.2003, ehem. deutscher Vizekanzler