Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Unserer Sozietät ist es erlaubt, Sie im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Diese Vertretung umfasst die Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof (BFH), und dem Europäischen Gerichtshof (EUGH).

„Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden.“

Urteil des BFH vom 06.12.1991, BStBl 1992 II Seite 303