Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Unserer Sozietät ist es erlaubt, Sie im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Diese Vertretung umfasst die Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof (BFH), und dem Europäischen Gerichtshof (EUGH).

„Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.“

Jean Baptiste Colbert, 1619-1683, Finanzminister Ludwig XIV.