Buchführung

Unabhängig davon, ob eine Buchführungspflicht besteht oder nicht, versetzt Sie eine ordentliche und ordnungsgemäße Buchführung in die Lage, sich jederzeit über die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens informieren zu können.

Der Begriff Buchführung umfasst in unserem Hause daher neben dem Sortieren, Kontieren und Buchen der uns eingereichten Belege:

„Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden.“

Urteil des BFH vom 06.12.1991, BStBl 1992 II Seite 303