Das Prüfen von Bescheiden

Auch in der Finanzverwaltung sitzen nur Menschen. Da Menschen aber nicht unfehlbar sind, ist es umso wichtiger die Bescheide – selbst wenn die betreffenden Erklärungen von einem Steuerberater gefertigt wurden – auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch fehlerhafte Bescheide erwachsen nämlich in Bestandskraft, wenn nicht rechtzeitig, zum Beispiel im Rahmen eines Einspruchs, gegen sie vorgegangen wird. Um unseren Mandanten eine möglicherweise zu hohe Steuerfestsetzung zu ersparen, bitten wir Sie, uns umgehend diese Bescheide zwecks Prüfung zukommen zu lassen.

Wir veranlassen dann alles Weitere für Sie!

„Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.“

Jean Baptiste Colbert, 1619-1683, Finanzminister Ludwig XIV.