Daneben bieten wir unseren Mandanten, im Rahmen der Beratung aus einer Hand, noch andere Aufgaben an, mit denen wir als Steuerberater regelmäßig befasst sind:
„Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden.“
Urteil des BFH vom 06.12.1991, BStBl 1992 II Seite 303