Die Lohnbuchführung ist neben steuerlichen Vorschriften auch stark von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geprägt. Durch die enge Verzahnung zum Steuerrecht, und aufgrund der Tatsache dass wir als Steuerberater regelmäßig mit dieser Materie befasst sind, sind wir in der Lage, Sie auch in diesem Tätigkeitsfeld tatkräftig zu unterstützen.
Die Lohnabrechnung umfasst bei BLUT3 zum Beispiel die folgenden Tätigkeiten:
„Die Zahlung von Steuern kann nicht aus Gewissensgründen abgelehnt werden.“
Urteil des BFH vom 06.12.1991, BStBl 1992 II Seite 303