Beratung und Antragstellung auf dem Gebiet der öffentlichen Fördermittel

Der Begriff „öffentliche Fördermittel“ ist in etwa so weitreichend wie der der deutschen „unbeschränkten Steuerpflicht“. Es gibt verschiedenste Programme der Kommunen, der Länder, des Bundes und Europas, die sich zu allem Übel noch häufiger ändern. Die wichtigen und gängigen Fördermittelprogramme sind uns jedoch sehr wohl bekannt. Daher beraten wir unsere Mandanten darüber, welche Förderprogramme für Sie unter welchen Voraussetzungen in Frage kommen, und sind bei der Antragstellung behilflich.

„Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.“

Thomas von Aquin, 1225-1274, italienischer Philosoph und Dominikanerpater